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Kosten
Die Kosten bemessen sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und bemessen sich nach den Gegenstands- und Streitwerten, also um den "Wert", der Ihre Rechtsangelegenheit hat. Dazu werde ich Sie in der Erstberatung ausführlich informieren.
In einigen Fällen ist es sinnvoll eine Tätigkeit nach Stundenhonorar zu vereinbaren, auch dazu werden wir im Rahmen der Erstberatung sprechen. Die Erstberatung wird mit 250,00 € inkl. USt. berechnet.




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