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Kosten
Die Kosten bemessen sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und bemessen sich nach den Gegenstands- und Streitwerten, also um den "Wert", der Ihre Rechtsangelegenheit hat. Dazu werde ich Sie in der Erstberatung ausführlich informieren.
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In einigen Fällen ist es sinnvoll eine Tätigkeit nach Stundenhonorar zu vereinbaren, auch dazu werden wir im Rahmen der Erstberatung sprechen. Die Erstberatung wird mit 250,00 € inkl. USt. berechnet.

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