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Paartherapie
Das Erbrecht umfasst das Recht, über das Eigentum nach dem Tode zu verfügen. Dabei bin ich Ihnen nicht nur behilflich Ihr Eigentum für den Fall Ihres Todes im Rahmen von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen zu regeln, sondern auch Sie als Erben zu beraten und zu begleiten, die Erbengemeinschaft auseinander zu setzen oder Pflichtteile einzufordern.
Meine Leistungen in diesem Bereich:
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Rechtliche Beratung zur Nachlassregelung
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Beratung zu Testamenten, etc.
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Erbauseinandersetzung
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Pflichtteilsforderung
Sie haben Fragen zu den Leistungen?
Kontaktieren Sie mich unter +49 4131 2444644 oder direkt per Kontaktformular.
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